SC Buch - Abteilung Tennis

Spiel- und PlatzOrdnung

 

I.       Spielberechtigung:

 

(1)   Spielberechtigt sind Mitglieder und Schnuppermitglieder der Tennisabteilung und Gastspieler.

 

(2)   Abteilungsmitglied ist, wer Abteilungsbeiträge bezahlt hat. Die Schnuppermitgliedschaft ist auf die Aufnahmesaison begrenzt.

 

(3)   Gastspieler sind nur mit einem Mitglied spielberechtigt. Zugelassen ist auch ein Doppel mit drei Gastspielern mit folgender Eintragung:   

 

Name Mitglied

Name Gast           

Name Gast

Name Gast

 

 

 

 

II.       Schlüsselausgabe:

 

(1)   Jedes Abteilungsmitglied vor dem 01.01.2021 hat einen Schlüssel für die Tennisanlage zum Kaufpreis von 3,00 € beim Abteilungskassier erworben und ist nach Beendigung der Mitgliedschaft dem Abteilungskassiert zurückzugeben. Ab 01.01.2021 erhält man für eine Leihgebühr von 10,00 € einen Schlüssel. Dieser ist nach Austritt beim Abteilungskassier zurückzugeben. Die Leihgebühr wird zurückerstattet.

 

(2)   Der Schlüssel ist vor Verlust zu schützen. Eine Weitergabe an Nichtmitglieder ist untersagt.

 

III.        Absperrung der Anlage:

 

(1)   Nach Spielende sind die Plätze und das Tennisheim abzusperren, wenn keine nachfolgenden Spieler anwesend sind.

 

IV.       Bespielbarkeit der Plätze:

 

(1) Der Spieler/in hat zunächst sorgfältig zu prüfen, ob die Plätze bespielbar sind. Für Schäden haftet der unachtsame Spieler und macht sich schadenersatzpflichtig. Bei Schäden fallen für den Verursacher 10 Arbeitsstunden bei der Instandsetzung der Tennisplätze an.

 

(2)   Kinder haben ein erwachsenes Mitglied zur Entscheidung über die Bespielbarkeit der Plätze heranzuziehen.

 

V.       Platzpflege:

 

(1)   Nach Spielende (d. h. also vor Ablauf der vollen Stunde) muss der Platz und Linien abgezogen und, falls erforderlich, gespritzt werden. Ist der Platz in der Stunde vorher nicht belegt, muss dieser, falls erforderlich, vor dem Spielen gespritzt werden. Beim Abziehen der Plätze darf nicht über die Beregnungsanlage gestreift werden.

 

VI.       Spieldauer:

 

(1)   Die Spieldauer beträgt eine Stunde bei einem Einzel und zwei Stunden bei einem Doppel.

 

(2)   Der Spieler hat so rechtzeitig vor seiner Spielzeit anwesend zu sein, dass er pünktlich mit dem Spielen beginnen kann. Ist dieser im Online-Platzbuchungssystem eingetragen, aber nicht anwesend, so verfällt seine Spielberechtigung, wenn er nicht spätestens 5 Minuten nach Beginn seiner Spielzeit anwesend ist. Der freie Platz kann von anderen Spielern belegt werden.

 

VII.       Online-Platzbuchungssystem (scbuch.courtbooking.de):

 

(1)   Im Online Platzbuchungssystem (Link: scbuch.courtbooking.de) kann sich jedes Mitglied für eine Stunde eintragen. Erst nach Beendigung der Spielstunde kann eine erneute Buchung erfolgen. Es darf maximal 1 Spielstunde pro Kalendertag gebucht werden. Vor Buchung einer weiteren Spielstunde am selben Tag, muss zuerst die erste gebuchte Stunde abgespielt werden.

 

(2)   Nichtmitglieder werden als "Gast" mit Familiennamen und Vornamen eingetragen.

 

(3)   Jeder am Spiel beteiligte Spieler ist mit Familiennamen und Vornamen        einzuschreiben, d. h. beim Doppel über den Zeitraum von 2 Stunden müssen vier Namen in der richtigen Zeitrubrik eingetragen sein.

   

VIII.       Platzmiete, Ballmaschinenmiete:

 

(1)   Die Platzmiete beträgt für Gäste (Gastspieler) pro Stunde 5,00 €. Die Miete ist dem mitspielenden Mitglied zu bezahlen.

 

(2)   Das Mitglied muss sich und den Gast vor Spielbeginn in das Online-Platzbuchungssystem eintragen. Der Abteilungskassier wird anhand der Liste die Platzmiete oder Ballmaschinenmiete vom Mitglied abbuchen.

 

(3)   Die Miete für die Ballmaschine beträgt 5,00 € pro Stunde und ist wie unter Absatz 2 in das Online-Platzbuchungssystem einzutragen.

 

IX.       Tennisausrüstung

 

(1)   Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.

 

(2)   Die Spieler haben Tennisbekleidung zutragen.

 

X.       Zuschauer:

 

(1)   Zuschauer und wartende Spieler müssen sich außerhalb der Plätze aufhalten, um den Spielbetrieb nicht zu stören. Im Interesse aller Mitglieder wird gebeten diese Ordnung einzuhalten und damit zur Erhaltung der Anlage und eines geordneten Spielbetriebs beizutragen.

 

     Die Abteilungsvorstandschaft

 

  

 

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